Das Problem der Verbindlichkeit des Novus Ordo Missae

In seiner Studie „Die alte und die neue Messe“, geht Prof. G. May – nachdem er neben den gravierenden dogmatischen Defekten auch schwerwiegende Defekte der Neuen Messe in pastoraler Hinsicht angeführt hat – der Frage nach, ob die Einführung des NOM ein gerechtes Gesetz ist oder nicht:

„Der Katholik schuldet dem gerechten Gesetz der kirchlichen Autorität Gehorsam. Ein Gesetz ist gerecht, wenn es – von anderen Kriterien abgesehen – dem Gemeinwohl förderlich ist. Liturgische Gesetze sind dem Wohl der Kirche nützlich, wenn sie den Gottesdienst in der Weise regeln, daß die Teilnehmer dadurch zu einer möglichst vollkommenen Verherrlichung Gottes im Kult und im Leben geführt werden. Dieses Ziel bedingt, daß der Gottesdienst die Menschen anzieht und erhebt, ihren Glauben nährt und festigt, ihr Streben nach Gottverbundenheit und Auszeichnung im Dienste Gottes fördert, ihren Eifer in der Gottes- und Nächstenliebe anspornt und ihre Opferbereitschaft ermutigt.

Gesetze und von ihnen eingeführte Texte, die das eucharistische Opfersakrament betreffen, müssen dessen Inhalt möglichst umfassend und unmißverständlich ausdrücken und die Gläubigen zu andächtiger Mitfeier des Opfers und würdigem Empfang der hl. Kommunion anleiten.

Ein Gesetz ist ungerecht, wenn es – wiederum von anderen Gründen abgesehen – dem Gemeinwohl abträglich ist. Ein ungerechtes Gesetz ist nicht verbindlich und verpflichtet die Rechtsgenossen nicht. Diese dürfen es unbeachtet lassen. Ein ungerechtes Gesetz muß sogar unbeachtet bleiben, wenn seine Beobachtung bedenkliche Folgen hat. Ein ungerechtes Gesetz darf trotz seiner Unverbindlichkeit erfüllt werden, falls darin kein Verstoß gegen sittliche Pflichten liegt. Ein ungerechtes Gesetz muß erfüllt werden, wenn ansonsten höhere Werte verletzt würden.

Die Vollmacht des Papstes, den Ritus der hl. Messe in der lateinischen Kirche zu ändern, steht außer Frage. Allerdings hat diese Vollmacht ihre Grenzen. Diese Grenzen sind das göttliche Recht. Das göttliche Recht verwehrt dem Papst an erster Stelle, den Glauben der Kirche zu ändern; es verbietet ihm aber auch, rituelle Änderungen vorzunehmen, die der Kirche nicht nützlich, sondern schädlich sind. Denn die primatiale Gewalt ist ihm gegeben zum Aufbauen, nicht zum Niederreißen. Wenn sich nachweisen läßt, daß die von Paul VI. vorgenommenen Änderungen des Ritus der hl. Messe gegenüber dem bisherigen Zustand eine Verschlechterung darstellen und unzweifelhaft Gefahren für den Glauben, die Frömmigkeit und das sittliche Leben der Kirchenglieder heraufbeschwören, dann ist mit ihnen die Grenze der dem Papst von Christus übertragenen Vollmacht, zu binden und zu lösen, überschritten. […]

Da feststeht, daß der Ordo Missae Pauls VI. den Anforderungen, die an die gleichbleibenden Teile der hl. Messe gestellt werden müssen, nicht entspricht; daß er Gefahren von ungeheurer Tragweite heraufbeschwört; daß er, kurz gesagt, dem Gemeinwohl der Kirche nicht dient, sondern ihm schadet, ergibt sich daraus, daß das ihn einführende Gesetz ein ungerechtes Gesetz ist. Es besitzt aus sich keine Verbindlichkeit.“[1]
Gestützt auf dieses Ergebnis entkräftet G. May anschließend die Behauptung, dass derjenige, der den NOM ablehnt, dem Papst ungehorsam sei:

„Was die Frage des Ungehorsams angeht, ist zu bemerken, daß ein ungerechtes und damit unverbindliches Gesetz nicht übertreten werden kann. Ungehorsam gegen eine nicht verpflichtende Norm ist begrifflich unmöglich. In diesem Zusammenhang ist auf das von der kirchlichen Autorität anerkannte Widerstandsrecht zu verweisen. Es ist kein Ungehorsam, ein ungerechtes und schädliches Gesetz nicht zu beachten. Es ist dies vielmehr Gehorsam gegen den Herrn der Kirche. Noch gilt der Satz, daß man notfalls Gott mehr gehorchen muß als den Menschen.“[2]
Der Autor beschließt seine Ausführungen zur Rechtslage bezüglich der Neuen Messe, indem er noch einmal hervorhebt, dass sie durch ein ungerechtes Gesetz eingeführt wurde, deshalb nicht verbindlich ist und fordert schließlich die Rückkehr zur wahren Opfermesse:

„Da der neue Ordo Missae dogmatisch unzulänglich und pastoral ungenügend ist und so erhebliche Gefahren und Schäden mit sich bringt, daß das für ein gerechtes Gesetz unerläßliche Minimum an Förderung des Gemeinwohls nicht mehr verbürgt ist, kann er – trotz der unbestreitbaren Möglichkeit, mit ihm eine gültige Messe zu feiern – Verbindlichkeit nicht beanspruchen. Seine Verwendung ist grundsätzlich nicht verpflichtend. Die Weiterbenutzung der sogenannten tridentinischen Messe ist dagegen für die Erhaltung des Glaubens und die Abwehr protestantisierender Tendenzen sowie für die geistliche Betreuung der Gläubigen unerläßlich. Die amtliche Rückkehr zu dem Ordo Missae Pius’ V. ist ein unabweisbares Erfordernis der Verantwortung für den Glauben und den Dienst an den Seelen in der Kirche.“[3]

[1] G. May: „Die alte und die neue Messe“, Schriftenreihe der Una Voce – Deutschland e.V., Heft 8, Düsseldorf-Gerresheim 1975, 84f.
[2] Ebd., 86f.
[3] Ebd., 102.
Mir vsjem
VERBINDLICHKEIT IST IMMER ANGESAGT, WENN ES SICH UM EINEN WAHREN, RECHTMÄSSIGEN PAPST HANDELT.
Dagegen ist nichts verbindlich von einer apostatischen Sekte.
EIN KATHOLIK SCHULDET EINER SEKTE IN KEINEM FALL GEHORSAM!
Deshalb ist die ganze Untersuchung
("gerechtes Gesetz/ungerechtes Gesetz") von Georg May nutzlos und zwecklos.
„Der Katholik schuldet dem gerechten Gesetz der kirchlichen Autorität …Mehr
VERBINDLICHKEIT IST IMMER ANGESAGT, WENN ES SICH UM EINEN WAHREN, RECHTMÄSSIGEN PAPST HANDELT.

Dagegen ist nichts verbindlich von einer apostatischen Sekte.

EIN KATHOLIK SCHULDET EINER SEKTE IN KEINEM FALL GEHORSAM!
Deshalb ist die ganze Untersuchung
("gerechtes Gesetz/ungerechtes Gesetz") von Georg May nutzlos und zwecklos.

„Der Katholik schuldet dem gerechten Gesetz der kirchlichen Autorität Gehorsam."
Georg May geht davon aus, die Konzilssekte incl. Bergoglio ist die "KIRCHLICHE AUTORITÄT", sonst würde er sich mit der Frage gar nicht befassen. Jemand der außerhalb der Katholischen Kirche, des katholischen Glaubens steht, BESITZT KEINE KIRCHLICHE AUTORITÄT. Das allein ist der springende Punkt. Ein Besetzer des Apostolischen Stuhls hat keine Befugnis, ein Gesetz zu schaffen. Deswegen ist jede weitere Analyse nutzlos.

"Die Vollmacht des Papstes, den Ritus der hl. Messe in der lateinischen Kirche zu ändern, steht außer Frage."

Es wurde nicht nur der Ritus, sondern die Form der Sakramente verändert.
Selbst ein wahrer rechtmäßiger Papst kann die Form der Sakramente nicht ändern. Das aber ist geschehen und zwar von einem ungültigen Papst. Das allein ist Fakt. Im übrigen verändert ein wahrer Papst niemals den Glauben, und verändert auch kein Sakrament. Das ist ihm kraft seines Amtes nicht möglich.
Ein wahrer Papst überschreitet nicht seine Vollmacht in Sachen des Glaubens und der Moral! Ein wahrer Papst kann auch kein ungerechtes Gesetz schaffen. Von "Gehorsam/Ungehorsam" - "gerechtes Gesetz oder ungerechtes Gesetz" zu sprechen ist fehl am Platz. Einem wahren Papst ist man immer verbindlich zum Gehorsam verpflichtet. Folglich setzt Georg May am falschen Punkt an, weil er es nicht fertigbringt zu sagen, diese Konzilspäpste sind keine wahren Päpste. Einem wahren Papst ist man immer und in allen Bereichen des Glaubens zum Gehorsam verpflichtet.
So kann es auch keine Rückkehr zur Messe Pius' V. geben, denn dieser hat strengstens verboten, niemals eine andere Messe zu lesen als die in Quo primum festgelegte. Denn die sich abgekehrt haben von diesem päpstlichen Erlass waren nicht mehr katholisch.