Der geweihte Priester als Vollzugsperson des Altarssakramentes.
Hl. Thomas von Aquin (1225 - 1274): "Nichts berühre das Heilige Sakrament der Eucharistie, was nicht geweiht ist; Kelch und Schale sind geweiht, ebenso die Hände des Priesters, um dieses hl. Sakrament zu berühren" (Summa Theologica, Teil III, Q. 82, Art. 3, Rep. Obj. --------Der Hl. Thomas v. Aquinas stellt hier eindeutig und unverbrüchlich fest, daß nur geweihte Hände dieses Sakrament vollziehen und berühren dürfen. Alles andere macht dieses Sakrament ungültig.